25 Jahre Stop and Go

Am 01. September wird das 25-jährige Bestehen von Stop and Go! mit einer Fachtagung gefeiert.

Das Ministerium für Justiz des Landes NRW wird durch Frau Staatssekretärin Dr. Brückner repräsentiert. Sie wird ein Grußwort an die Anwesenden richten.

Über Stop and Go!
Stop and Go sind Wohngruppen zur Untersuchungshaftvermeidung, die eine wichtige Funktionen im Jugendstrafverfahren übernehmen. Diese Wohngruppen sind die einzigen spezialisierten Angebote in Nordrhein-Westfalen und leisten seit 25 Jahren sehr gute Arbeit, die vor allem von der Justiz und auch der Jugendgerichtshilfe sehr geschätzt wird.

Hier erfahren die Jugendlichen eine intensive pädagogische Begleitung bis zur Hauptverhandlung. Ebenso wichtig ist alle beteiligten im Jugendstrafverfahren „an einen Tisch zu bringen“.

Wie gut das geht, darüber hat im August auch das ZDF im Rahmen der Sendung „Am Puls: Kein Respekt!“ berichtet.
www.zdf.de/dokumentation/am-puls/am-puls-tacke-kein-respekt-normalversion-100.html

Hintergrund:
Seit 1998 sind wir im Rahmen des Jugendstrafverfahrens die einzigen Anbieter einer spezialisierten Untersuchungs-Haftvermeidung für männliche Jugendliche in NRW auf Grundlage der "Gemeinsame Konzeption des JM und des MAGS über Grundlagen und praktische Ausgestaltung der Unterbringung von Jugendlichen gem. §§ 71 Abs. 2 und 72 Abs. 4 JGG in geeigneten Heimen der Jugendhilfe" aus dem Jahr 1995.
Die Zusammenarbeit zwischen uns, also den Jugendhilfeträgern, die unten benannt sind und dem Justizministerium, vor allem hier die Abt. III, hat mittlerweile eine 25-jährige Geschichte.

Unter anderem waren wir als Vertreter der Praxis Jugendhilfe und dem einzigen damaligen Anbieter einer UHV in NRW auch bei der Entwicklung „Gemeinsamen Konzeption“ der Ministerien…(..) aus dem Jahr 2009 gehört worden und wesentlich mitgearbeitet.
In den vergangenen Jahren haben wir uns in unregelmäßigen Abständen bezüglich der U-Haft-Vermeidung im Rahmen des Jugendstrafverfahrens ausgetauscht, gegenseitig informiert zur Belegung und Auslastung, sowie weiterer Planung von Standorten.

Im Zeitraum von 1998 bis heute sind drei Standorte in Iserlohn, Herne und Neukirchen-Vluyn aufgebaut worden. Betrieben und finanziert auf Grundlage der „Gemeinsamem Konzeption(..)“ aus dem Jahr 2009.
Erklärtes Ziel des Justizministeriums ist seit 1995 mehr Angebote zu U-Haft-Vermeidung zu etablieren. Dieses Interesse ist über mehrere Legislaturperioden hinweg von der jeweiligen Landesregierung formuliert worden.
(vgl. Gem. Konzeption (..) 1995, Gem. Konzeption 2009, Aussagen Justizministerin Müller-Piepenkötter sowie Justizminister Kutschaty 2011.

Neben dem Interesse der Justiz die U-Haft zu vermeiden, also eine Alternative zur U-Haft zu haben, arbeiten wir mit den Jugendlichen an der Entwicklung von Verantwortungsübernahme hinsichtlich der begangenen Straftaten.