Sexuell auffällige junge Menschen stehen oft unter erheblichem Leidensdruck und laufen unter Umständen Gefahr, unmittelbar mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten. Im Falle von sexuell bereits übergriffigen jungen Menschen ist zudem nicht auszuschließen, dass sie weitere übergriffige Aktivitäten zeigen. Oft benötigen sie fachspezifische Unterstützung, um zu verhindern, dass andere geschädigt werden.
Wir haben aus diesem Grund mit unserer Fachstelle sexualisierte Gewalt ein ambulantes Beratungsangebot für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (sowie ggfs. auch deren Familien) entwickelt, das neben einer kriminaltherapeutischen auch über eine kriminalpräventive Ausrichtung verfügt. Die fachlichen Grundlagen bilden Elemente aus der Sozialpädagogik sowie der Psycho- und Sozialtherapie.
Die Ziele unserer therapeutischen Maßnahmen sind die Rückfallprävention sowie eine gelungene Resozialisierung.
Gegenstand unserer präventiv orientierten Arbeit ist dagegen zunächst die fallweise Entschlüsselung individueller Risikofaktoren. Die Grundlage dafür bildet die Diagnostik (Clearing-Phase). Sie liefert die wesentlichen Hinweise für mögliche weiterführende Maßnahmen und deren Plausibilität. Erst in einem zweiten Schritt geht es dann darum, protektiv wirkende Faktoren aufzubauen – also Fähigkeiten zu etablieren, die es erlauben, gewalttätiges Verhalten wirksam zu kontrollieren. Wir verfolgen mithin klassisch sozialpädagogische Ziele im Sinne der Kinder- und Jugendhilfe. Rein fachlich orientieren wir uns dabei an den Ideen des Risk-Need-Responsitivity-Modells (RNR) sowie des Good-Lives-Modell (GLM). Auf dieser Grundlage vernetzen und koordinieren wir unsere Arbeit auch mit anderen professionellen Anbietern.
Grundlage unserer Arbeit bildet das SGB VIII sind die § 8a, 16, 27-29, 34-36 und 41.