Elternrechte

Es kann vorkommen, dass ein Jugend­amt den Eindruck gewinnt, dass Kinder oder Jugend­liche im Rahmen ihrer Familie nicht zurei­chend betreut und geför­dert werden. Oder sogar: dass für sie unmittel­bare Gefahr besteht. Dann wird es das Kind aus der Familie heraus­nehmen und für eine Fremd­unter­bringung sorgen.

Auch das kann bei uns geschehen. Wir nehmen Kinder und Jugend­liche auch in unsere Obhut. Meist nur vorrüber­gehend, manchmal für längere Zeit. Aber auch dann verfolgen wir das Ziel, Eltern und Kinder möglichst bald wieder zusammen­zubringen. Manchmal nehmen wir sogar komplette Familien bei uns auf.

Wichtig zu wissen: Jugend­ämter haben gut zu begründen, wenn sie diesen Weg gehen. Denn sie haben die Rechte der Eltern zu respek­tieren. Nicht selten braucht es dafür denn auch einer Zustim­mung durch das Familien­gericht.  

Wenn das Jugendamt tätig geworden ist, haben Eltern insbe­sondere das Recht, über sämt­liche weitere Schritte umgehend informiert zu werden. Sie sollen in alle Über­legungen rund um die Kinder einbezogen werden. Denn das ist es, was das Jugendamt nun tut: es berät und erörtert zusammen mit Fach­leuten, was das Beste für das Kind ist. Und: wie man der Familie im Ganzen am besten helfen kann. 

Eine Lösung kann zum Beispiel eine Erziehungs­beratung sein. Nur muss es selbst­verständ­lich sein, die Eltern an diesen Gesprä­chen zu beteiligen. Sie haben ein Recht dazu und sollen aktiv mitent­scheiden dürfen, welche Unter­stützung benötigt wird und wer sie erbringen soll.

Eine Übersicht zu den Möglich­keiten der Erziehungs­hilfe und den Rech­ten der Eltern findet sich hier:

PDF Erziehungs­hilfen & Elternrechte

Es lohnt sich, bereit­willig, offen und ehrlich mit den Jugend­ämtern zusammen an einem Strang zu ziehen. Denn das Amt will letztlich nur eines: helfen. Das ist seine Aufgabe. Es will das Beste für das Kind – genauso wie die Eltern.