Es kann vorkommen, dass ein Jugendamt den Eindruck gewinnt, dass Kinder oder Jugendliche im Rahmen ihrer Familie nicht zureichend betreut und gefördert werden. Oder sogar: dass für sie unmittelbare Gefahr besteht. Dann wird es das Kind aus der Familie herausnehmen und für eine Fremdunterbringung sorgen.
Auch das kann bei uns geschehen. Wir nehmen Kinder und Jugendliche auch in unsere Obhut. Meist nur vorrübergehend, manchmal für längere Zeit. Aber auch dann verfolgen wir das Ziel, Eltern und Kinder möglichst bald wieder zusammenzubringen. Manchmal nehmen wir sogar komplette Familien bei uns auf.
Wichtig zu wissen: Jugendämter haben gut zu begründen, wenn sie diesen Weg gehen. Denn sie haben die Rechte der Eltern zu respektieren. Nicht selten braucht es dafür denn auch einer Zustimmung durch das Familiengericht.
Wenn das Jugendamt tätig geworden ist, haben Eltern insbesondere das Recht, über sämtliche weitere Schritte umgehend informiert zu werden. Sie sollen in alle Überlegungen rund um die Kinder einbezogen werden. Denn das ist es, was das Jugendamt nun tut: es berät und erörtert zusammen mit Fachleuten, was das Beste für das Kind ist. Und: wie man der Familie im Ganzen am besten helfen kann.
Eine Lösung kann zum Beispiel eine Erziehungsberatung sein. Nur muss es selbstverständlich sein, die Eltern an diesen Gesprächen zu beteiligen. Sie haben ein Recht dazu und sollen aktiv mitentscheiden dürfen, welche Unterstützung benötigt wird und wer sie erbringen soll.
Eine Übersicht zu den Möglichkeiten der Erziehungshilfe und den Rechten der Eltern findet sich hier:
PDF Erziehungshilfen & Elternrechte
Es lohnt sich, bereitwillig, offen und ehrlich mit den Jugendämtern zusammen an einem Strang zu ziehen. Denn das Amt will letztlich nur eines: helfen. Das ist seine Aufgabe. Es will das Beste für das Kind – genauso wie die Eltern.