Die Sozialpädagogische Familien­hilfe zählt zu den Aufgaben und Ange­boten des Kinder­heims Herne, die uns beson­ders am Herzen liegt, denn sie zielt ganz unmit­telbar darauf ab, die Funktio­nalität von Familien zu erhalten und zu fördern. 

Sie unterstützt bei Erziehungs­aufgaben, der Bewäl­tigung von Krisen und Konflikten und widmet sich, wenn nötig, auch kon­kreten, prak­tischen Problem­themen (Haushalts­führung, Hygiene, Finanzen, Behörden u. a.). Ihr allgemeines Ziel ist die Hilfe zur Selbst­hilfe. Sie erfolgt stets im Rahmen des Sozial­raums Familie und der umgebenden Lebens­welt.

Dennoch setzen die Familien­hilfen, wie wir sie anbieten, auch verschiedene thema­tische Schwer­punkte. Die entwicklungs­unterstüt­zende, aktivierende Familien­hilfe verfolgt vor allem Ziele der nach­haltigen Wieder­herstellung von Erziehungs­kompetenzen. Nicht selten spielen dabei jedoch auch beglei­tende Fragen eine Rolle, etwa solche der Sicherung prekärer Existenz­beding­ungen. 

Systemische Interaktionst­herapie

Scheinen mit Blick auf Wohl und Entwick­lung der Kinder fundamen­talere Zustands­änderungen in den Eltern­systemen nötig zu sein, operieren wir gern auf der Grund­lage unseres SIT-Konzepts (Systemische Interaktionst­herapie und -beratung). Dies hat sich in der Praxis bewährt und erhöht die Chancen, die Fremd­unterbringung von Kindern zu vermeiden. 
Das Kinder­heim hat auf der Basis dieses Konzepts gleich mehrere Module einer systemisch inspirierten und arbeitenden Familienhilfe ausgear­beitet. Wir verwenden es auch, um die Rückführung von Kindern oder Jugend­lichen in ihre Familien­systeme gezielt zu unterstützen und begleiten.

Kompensa­torische Familien­hilfen

Parallel zu den aktivier­enden bieten wir kompensa­torische Familien­hilfen an. Hier ist die Unter­stützung nicht temporär, sondern meist lang­fristig angelegt, weil der Bedarf dafür quasi „chronisch“ ist und entweder bereits seit Jahren besteht oder sogar von Genera­tion zu Genera­tion weiter­gegeben wurde. Es sind Sucht­probleme oder psychische Erkrank­ungen, die dafür typisch sind. 

Der Fokus dieser Form der Unter­stützung von Familien liegt tenden­ziell bei den Kindern und Jugend­lichen: es geht um ihren Schutz und um die Sicherung einer geling­enden Soziali­sation und persön­lichen Entwicklung.

Ganz ähnliches gilt schließlich für den Fall kompensa­torischer Familien­hilfen mit Schutz- und Kontroll­auftrag durch das Jugendamt. Auch hier stehen der aktive Schutz und das Wohl von Kindern und Jugend­lichen im Mittel­punkt. Über das Schutz­konzept hinaus gibt die Bedarfs­lage vor, welche indivi­duellen Maßn­ahmen auch perspek­tivisch erfolg­versprechend sein können. Sehr gute praktische Erfahr­ungen haben wir auch in diesen Zusammen­hängen mit der Familien­arbeit nach SIT gemacht.


Die Rechtsgrundlage unserer Arbeit in diesen Bereichen bilden §§ 27 ff SGB, § 31 SGB VIII und § 36 SGB VIII.