Die Sozialpädagogische Familienhilfe zählt zu den Aufgaben und Angeboten des Kinderheims Herne, die uns besonders am Herzen liegt, denn sie zielt ganz unmittelbar darauf ab, die Funktionalität von Familien zu erhalten und zu fördern.
Sie unterstützt bei Erziehungsaufgaben, der Bewältigung von Krisen und Konflikten und widmet sich, wenn nötig, auch konkreten, praktischen Problemthemen (Haushaltsführung, Hygiene, Finanzen, Behörden u. a.). Ihr allgemeines Ziel ist die Hilfe zur Selbsthilfe. Sie erfolgt stets im Rahmen des Sozialraums Familie und der umgebenden Lebenswelt.
Dennoch setzen die Familienhilfen, wie wir sie anbieten, auch verschiedene thematische Schwerpunkte. Die entwicklungsunterstützende, aktivierende Familienhilfe verfolgt vor allem Ziele der nachhaltigen Wiederherstellung von Erziehungskompetenzen. Nicht selten spielen dabei jedoch auch begleitende Fragen eine Rolle, etwa solche der Sicherung prekärer Existenzbedingungen.
Systemische Interaktionstherapie
Scheinen mit Blick auf Wohl und Entwicklung der Kinder fundamentalere Zustandsänderungen in den Elternsystemen nötig zu sein, operieren wir gern auf der Grundlage unseres SIT-Konzepts (Systemische Interaktionstherapie und -beratung). Dies hat sich in der Praxis bewährt und erhöht die Chancen, die Fremdunterbringung von Kindern zu vermeiden.
Das Kinderheim hat auf der Basis dieses Konzepts gleich mehrere Module einer systemisch inspirierten und arbeitenden Familienhilfe ausgearbeitet. Wir verwenden es auch, um die Rückführung von Kindern oder Jugendlichen in ihre Familiensysteme gezielt zu unterstützen und begleiten.
Kompensatorische Familienhilfen
Parallel zu den aktivierenden bieten wir kompensatorische Familienhilfen an. Hier ist die Unterstützung nicht temporär, sondern meist langfristig angelegt, weil der Bedarf dafür quasi „chronisch“ ist und entweder bereits seit Jahren besteht oder sogar von Generation zu Generation weitergegeben wurde. Es sind Suchtprobleme oder psychische Erkrankungen, die dafür typisch sind.
Der Fokus dieser Form der Unterstützung von Familien liegt tendenziell bei den Kindern und Jugendlichen: es geht um ihren Schutz und um die Sicherung einer gelingenden Sozialisation und persönlichen Entwicklung.
Ganz ähnliches gilt schließlich für den Fall kompensatorischer Familienhilfen mit Schutz- und Kontrollauftrag durch das Jugendamt. Auch hier stehen der aktive Schutz und das Wohl von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt. Über das Schutzkonzept hinaus gibt die Bedarfslage vor, welche individuellen Maßnahmen auch perspektivisch erfolgversprechend sein können. Sehr gute praktische Erfahrungen haben wir auch in diesen Zusammenhängen mit der Familienarbeit nach SIT gemacht.
Die Rechtsgrundlage unserer Arbeit in diesen Bereichen bilden §§ 27 ff SGB, § 31 SGB VIII und § 36 SGB VIII.